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Der Baden-Württembergische Forstverein e.V. verbindet seit über 150 Jahren forstliches Wissen mit der Liebe zum Wald. 

Projekt Forststrukturreform BW

Anfang April beschloss der Ministerrat einstimmig, gegen das Urteil des OLG Düsseldorf vom 15. März 2017 Rechtsbeschwerde vor dem BGH Karlsruhe einzulegen. Diesen Schritt hat das MLR zum 18. April 2017 vollzogen, womit der Prozess nun beim BGH fortgeführt wird. Dieser wird nach offiziellen Schätzungen ca. anderthalb Jahre andauern. Parallel hierzu, auch dies auf einstimmigen Beschluss des Ministerrats hin, wurde der Startschuss für die Vorbereitung einer möglichen Umorganisation der Forststruktur in Ba-Wü gegeben mit dem Ziel, eine zukunftsfähige, stabile Organisationsstruktur zu schaffen. Das MLR wurde damit beauftragt, die neue Struktur in Abstimmung mit Ressorts und forstlichen Akteuren zu gestalten.

Das geplante Vorgehen ist in zwei Projektphasen gegliedert. In der ersten Projekt­phase sollen Eckpunkte für eine mögliche Forststrukturreform sowie die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts ausgearbeitet werden. Hierbei wird auch eine sogenannte Abstimmgruppe einbezogen, in der VertreterInnen der Verbände und forstlichen Akteure zu Wort kommen. In dieser ist der BWFV über die AG Wald e. V. mit vertreten, unser Präsident Prof. Dr. Artur Petkau nimmt als Vertreter der AG Wald an den Sitzungen der Abstimmgruppe aktiv teil und setzt sich im Restrukturierungsprozess für eine Art der Umstrukturierung ein, die eine umfassend multifunktional nachhaltige Waldbewirtschaftung aller Waldbesitzarten gewährleisten kann und zugleich kartellrechtskonform ist. Bis zum Ende der ersten Projektphase sollen knapp formulierte Grundsätze und Leitlinien für die Umsetzungsphase der Forststrukturreform, die Aussagen für alle Waldbesitzarbeiten beinhalten, sowie ein Modell der Forstorganisation auf Grundlage des novellierten BWaldG erarbeitet werden. Ein entsprechendes Eckpunktepapier soll noch bis Juli dieses Jahres fertiggestellt und am 18.07.2017 ins Kabinett eingebracht werden.

Die zweite Projektphase der Umsetzung einer Forststrukturreform soll voraussichtlich ab Herbst dieses Jahres eingeläutet werden. Ihr Abschluss und damit die tatsächliche Umsetzung der geplanten Reform soll nicht vor Juli 2019 erfolgen und steht auch in engem Zusammenhang mit der Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof.

Eine ausführlichere Darstellung der Abstimmgruppe können Sie unserem aktuellen Infobrief entnehmen, der unseren Mitgliedern per Mail zuging und auf unserer Länderseite der Forstvereinshomepage zum Download bereitsteht.

BWFV