Hallo und Herzlich Willkommen!ForstvereinBaden-Württemberg

Der Baden-Württembergische Forstverein e.V. verbindet seit über 150 Jahren forstliches Wissen mit der Liebe zum Wald. 

Kartellverfahren in Verlängerung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf, bei dem das Kartellverfahren anhängig ist, hat mitgeteilt, dass der für den Herbst erwartete zweite Verhandlungstag nun erst am 14.12.2016 stattfinden wird. Das Urteil ist vermutlich für Anfang 2017 zu erwarten.

Parallel zum laufenden Verfahren hat das Land eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des MLR mit Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände eingerichtet, die denkbare Modelle einer künftigen, kartell- und wettbewerbsrecht-konformen Forstorganisation erarbeiten soll und weitere Querschnittsthemen wie z. B. Fragen des Vergaberechts behandelt. Die von der AG erarbeiteten Organisationsmodelle sollen dem Bundeskartellamt zur Bewertung vorgelegt werden.

In einer Sitzung des Landesforstwirtschaftsrates (LFWR), in dem auch der Forstverein vertreten ist, hat Minister Peter Hauk am 7. Juli über den Sachstand und die Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppe informiert. Alle vertretenen Personen und Verbände hatten danach die Gelegenheit, ihre Meinungen, Positionen und Ziele schriftlich darzulegen. Diese werden nun vom MLR zusammengefasst und als Beratungspapier dem Ministerrat als Entscheidungshilfe und Beratungsgrundlage übermittelt. Der Unterzeichner hat als Vorsitzender nach Diskussion im Vorstand eine Stellungnahme abgegeben, die im Wesentlichen auf den bereits bei der Mitgliederversammlung 2014 einstimmig beschlossenen Eckpunkten aufbaut. Das Positionspapier wird auf der Homepage des BWFV veröffentlicht.

Minister Hauk hat vor dem LFWR auch deutlich gemacht, dass eine Entscheidung des Landes über ein Beschwerdeverfahren erst nach Vorliegen des Urteils gefällt werden kann. Er betonte, dass Umsetzungs-Fristen erst zu laufen beginnen, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Ein breit gestreutes Schreiben von MLR, Landkreis-, Städte- und Gemeindetag vom 7. Juli verdeutlicht als gemeinsames zentrales Anliegen, die miteinander erreichte hohe Qualität der Waldbewirtschaftung in Baden-Württemberg auch in neuen, aufgrund von juristischen Festsetzungen der Rahmenbedingungen veränderten Strukturen abzusichern und dauerhaft zu erhalten. Diese Position begrüßt der Forstverein ausdrücklich.

 

Ulrich Kienzler