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FVBW: Neues im Kartellverfahren

Liebe Mitglieder,

Anfang Oktober hat sich im Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg ein neuer Zwischenstand ergeben: Das Bundeskartellamt hat den sofortigen Vollzug der Untersagungsverfügung sowie die geforderten Umsetzungsfristen beim OLG Düsseldorf zurückgezogen und wartet nun das Ergebnis des Hauptverfahrens ab. Wie bekannt, hatte das Land beim OLG einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes gestellt. ForstBW hatte sich zuversichtlich gezeigt, dass dem Antrag stattgegeben wird. Das Bundeskartellamt ist mit der Rücknahme des angeordneten Sofortvollzugs also vermutlich einer Entscheidung des OLG Düsseldorfs zugunsten des Landes zuvorgekommen.

Konkret bedeutet dies, dass die zwischen Land und Kartellamt strittigen Fragen – hier hält das Bundeskartellamt weiter an seinen inhaltlichen Forderungen fest – nun im Gerichtsverfahren geklärt werden. Das zum 1. September 2015 verfügte Verbot des gebündelten Nadelstammholzverkaufes und die damit verbundenen organisatorischen Änderungen – explizit die Einrichtung der kommunalen Holzverkaufsstellen – werden bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung unverändert fortgesetzt.

Nun gilt es, das Hauptverfahren abzuwarten!

Ulrich Kienzler

Präsident Baden-Württembergischer Forstverein