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Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben

Zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird die Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben. Das sieht die veränderte Schweinepest-Verordnung und die Verordnung über die Jagdzeiten vor, die am 14.3.2018 in Kraft getreten ist. Durch die ganzjährige Bejagung von Wildschweinen soll die Schwarzwildpopulation deutlich verringert werden und so vor allem das Risiko des Verschleppens der ASP vermindert werden.
§ 1 Abs. 2 der Bundesjagdzeitenverordnung lautet von nun an wie folgt: „Vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes darf die Jagd das ganze Jahr ausgeübt werden auf Schwarzwild, Wildkaninchen und Füchse."

Quelle: BGBl. Jahrgang 2018 Teil I Nr. 8 vom 13.03.2018, S. 226 ff

Wildschweine sollen aus Angst vor der Afrikanischen Schweinepest kräftig dezimiert werden. Foto: pixabay